Freitag, 1. Oktober 2004
"Vertrag zur Regelung des Austausches sexueller Handlungen"
*heul* ... wieso hab ich das nicht früher gefunden?

im dem vertrag zur regelung des austausches sexueller handlungen zwischen x und y geht es um so wesentliche dinge wie:
"die parteien beabsichtigen die aufnahme sexueller handlungen aneinander bzw. an sich selbst in anwesenheit der anderen partei."
usw.

diese beziehungs- und damit weltverändernde idee hatte gabriele bärtels!

überhaupt: das frida-magazin lohnt immer einen blick.

... comment

 
"Keine Geschichten über Ex-Liebhaber ausbreiten."
Sehr löblich. Braucht kein Mensch.

Ansonsten sind leider auch hippieske Züge dabei. In den USA (wo sonst) übrigens schon Realität, vor allem in der BDSM-Szene aber auch als juristische Absicherung gegen Date-Rape-Klagen. Da werden in einem mehrseitigen Katalog alle Praktiken angekreuzt, die für den Abend vorgesehen sind. Und wehe, es hält sich jemand nicht an den Plan...

... link  

 
mehrseitige kataloge????
wahnsinn.
ich überleg gerade, dass alles, was ich kenn (und kann und genieße) vielleicht zwei seiten füllen könnte .... ich geb jetzt mal bisi an ;-)

aber einen katalog ...

BOAH!

... link  


... comment