Dienstag, 13. September 2005
ach ja ...
... befördert werde ich nun auch. unerwartet kam es nicht. über das schmerzensgeld wird noch verhandelt.

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Glückwunsch zur Beförderung
... und liebe Frau Kopfherz, bedenken Sie bei den Schmerzensgeldverhandlungen, dass das Schmerzensgeld einen angemessenen Ausgleich für Umfang, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, und Leiden bieten soll. Es soll aber auch Genugtuung dafür sein, was Ihnen angetan wurde, bzw. noch angetan wird. Die Kriterien der Entschädigungshöhe sollten sich vor allem nach:
- der Schwere der Verletzung
- dem Umfang des Dauerschadens/der Zukunftsprognose
- dem Alter des Verletzten
- den sozialen Beeinträchtigungen
- dem psychischen Leiden
richten.
Kann Ihre Firma das bezahlen?

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im leben nicht *lach*

drum hab ich auch noch nix unterschrieben.
gespräche laufen noch

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